
Premium-Funktion – Virtuelle Snapshot-Laufwerke 95
• Unabhängig davon, ob Sie die (standardmäßig) im Feld
Snapshot virtual
disk name
(Name des virtuellen Snapshot-Laufwerks) vorgegebene
softwareseitige Ordnungsnummer oder den Inhalt des Feldes
Snapshot
repository virtual disk name
(Name des virtuellen Snapshot-Repository-
Laufwerks) verwenden, wird für den nächsten Standardnamen für ein
virtuelles Snapshot- oder Snapshot-Repository-Laufwerk immer die von
der Software vorgegebenen Ordnungsnummernfolge verwendet. Wenn Sie
beispielsweise den ersten Snapshot des virtuellen Quelllaufwerks
Buchhaltung
mit
Buchhaltung-8
benennen und nicht die von der
Software vorgegebene Ordnungsnummer 1 verwenden, lautet der
Standardname für den nächsten Snapshot von
Buchhaltung
gleichwohl
Buchhaltung-2
.
• Die nächste verfügbare Ordnungsnummer ergibt sich aus der Anzahl der
vorhandenen Snapshots eines virtuellen Quelllaufwerks. Wenn Sie ein
virtuelles Snapshot-Laufwerk löschen, wird die Ordnungsnummer
wieder verfügbar.
• Sie müssen einen eindeutigen Namen für das virtuelle Snapshot- und
Snapshot-Repository-Laufwerk wählen, andernfalls wird eine
Fehlermeldung angezeigt.
• Namen sind auf 30 Zeichen beschränkt. Wenn Sie diese Grenze in den
Feldern
Snapshot virtual disk name
(Name des virtuellen Snapshot-
Laufwerks) bzw.
Snapshot repository virtual disk name
(Name des
virtuellen Snapshot-Repository-Laufwerks) erreicht haben, können Sie
darin kein weiteres Zeichen eingeben. Wenn der Name für das virtuelle
Quelllaufwerk 30 Zeichen lang ist, wird für die Standardnamen für das
virtuelle Snapshot- und das verknüpfte Snapshot-Repository-Laufwerk ein
ausreichend a/jointfilesconvert/1641159/bgekürzter Name des virtuellen Quelllaufwerks verwendet,
sodass die Ordnungsnummer eingefügt werden kann. Beispielsweise würde
für
Host Software Engineering Group GR-1
der Standardname für den
Snapshot lauten
Host Software Engineering GR-1
, und der Repository-
Standardname wäre
Host Software Engineering GR-R1
.
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